Anmeldegebühr & Kostenregelung
Die Anmeldegebühr beträgt 20 CHF und wir bitten Sie, diesen Betrag bis zum Ende des Anmeldefensters zu überweisen.
Die Gemeinde Rebstein übernimmt die Kosten für einen Besuch (eine Einheit) pro Woche und Kind in der Spielgruppe.
Die maximale Höhe der Kostenübernehme ist auf 400 CHF pro Halbjahr begrenzt. Alle Kosten, die über diesen Höchstbetrag von 400 CHF pro Halbjahr hinausgehen, sind von den Eltern oder Erziehungsberechtigten direkt zu tragen.
Dies gilt ausschliesslich für in Rebstein wohnhafte Kinder, die sich im Jahr unmittelbar vor ihrem offiziellen Kindergarteneintritt befinden. Ziel ist es, den Übergang in die obligatorische Schulzeit durch den Besuch einer Spielgruppe zu erleichtern.
Wir bitten Sie zu beachten, dass eine Barauszahlung des subventionierten Betrags durch die Gemeinde nicht möglich ist.
Für jeden weiteren Besuch (2,5 Std) gelten für ein ganzes Spielgruppenjahr folgende Kosten:
Zwärgeland Indoor: CHF 800.– pro Jahr, mit halbjährlicher Abrechnung im August und Januar.
Zwärgeland Wald: CHF 800.– pro Jahr, mit halbjährlicher Abrechnung im August und Januar.
Es wird der freigehaltene Spielgruppenplatz bezahlt, unabhängig von der Anwesenheit des Kindes.
Die Anmeldung gilt für das ganze Spielgruppenjahr von August bis Juni. Bei Änderungen wie Ab- oder Ummeldungen wird eine Gebühr von 30 CHF erhoben.
Im Betrag ist alles Werkmaterial inbegriffen.
Die Kinder sind nicht durch die Spielgruppe versichert.
